Allgemeine Grundlagen der
Zusammenarbeit
Diese
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Unternehmenswertermittlung
oder Vermittlung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die
eine fachmännische Betreuung von Auftraggebern durch Unternehmensberater
im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln
zum Gegenstand haben.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen nicht.
Die DimaGarant GmbH ist berechtigt, den Bewertungs- bzw.
Vermittlungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte
Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche
Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Wertermittlungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung
nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese
Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen
gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann
rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt
wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der
Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine
mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird
ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt,
verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen
vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
Umfang des
Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den
Umständen des konkreten Falles.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der DimaGarant GmbH alle für die
Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen
zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sind.
Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Die DimaGarant GmbH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich
bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung
zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln,
sofern diese von der DimaGarant GmbH zu vertreten sind.
Haftung
Die Mitarbeiter der DimaGarant GmbH handeln bei der Durchführung der
Bewertung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung.
Die DimaGarant GmbH haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften.
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem
der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben,
gerichtlich geltend gemacht werden.
Verpflichtung
zur Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter der DimaGarant GmbH und die hinzugezogenen Kollegen
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen
zu bewahren. Die DimaGarant GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses.
Honorar
Das Entgelt für die Leistungen des Bewertens richtet sich nach den
in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen
Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Für die Vermittlung eines Unternehmens erhält die DimaGarant GmbH einen
Vermittlerlohn in Höhe von 5% bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis,
vom Verkäufer. Die Zahlung wird fällig nach Unterzeichnung eines
Kaufvertrages.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungsstellung und
ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5
vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen
Zentralbank zu zahlen.
Angebot und
Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn die DimaGarant GmbH einen Auftrag bestätigt.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die
DimaGarant GmbH hält sich vor, einen Vertragsabschluß über eine
Bewertung mittels einer Rechnung zu bestätigen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse
vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Liefer- und
Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die DimaGarant
GmbH. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich
die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der DimaGarant
GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit
nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Besteller in
Zahlungsverzug, ist die DimaGarant GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Lizenzen
Die von der DimaGarant GmbH erstellten Erzeugnisse sind ausdrücklich
nur für den internen oder zweckgebundenen Gebrauch nutzbar. Ein
Weiterverkauf an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Eigentumsvorbehalt
Die DimaGarant GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes
vor.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der DimaGarant GmbH |