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Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Unternehmenswertermittlung oder Vermittlung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Betreuung von Auftraggebern durch Unternehmensberater im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Die DimaGarant GmbH ist berechtigt, den Bewertungs- bzw. Vermittlungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. 
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Wertermittlungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der DimaGarant GmbH alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. 

Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Die DimaGarant GmbH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der DimaGarant GmbH zu vertreten sind.

Haftung
Die Mitarbeiter der DimaGarant GmbH handeln bei der Durchführung der Bewertung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die DimaGarant GmbH haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter der DimaGarant GmbH und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die DimaGarant GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

Honorar
Das Entgelt für die Leistungen des Bewertens richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Für die Vermittlung eines Unternehmens erhält die DimaGarant GmbH einen Vermittlerlohn in Höhe von 5% bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis, vom Verkäufer. Die Zahlung wird fällig nach Unterzeichnung eines Kaufvertrages.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. 

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die DimaGarant GmbH einen Auftrag bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die DimaGarant GmbH hält sich vor, einen Vertragsabschluß über eine Bewertung mittels einer Rechnung zu bestätigen.

 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. 

Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die DimaGarant GmbH. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der DimaGarant GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist die DimaGarant GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. 

Lizenzen
Die von der DimaGarant GmbH erstellten Erzeugnisse sind ausdrücklich nur für den internen oder zweckgebundenen Gebrauch nutzbar. Ein Weiterverkauf an Dritte ist ausdrücklich untersagt. 

Eigentumsvorbehalt
Die DimaGarant GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der DimaGarant GmbH

 
 

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